Wie wir uns finanzieren

Und wie können wir das bezahlen? Neben zinsfreien Landeskrediten für sozialen Wohnungbau, KfW-Fördermitteln und Bankkrediten brauchen wir Direktkredite. Das sind viele kleine (und auch größere) Beträge, die uns Unterstützer_innen für einen festgelegten Zeitraum zu niedrigen Zinsen leihen.

Auch Sie können Unterstützer_in werden!

„Geld – das gibt es bei allen guten Banken und Sparkassen.“ Aber: Erstens treiben Bankkreditzinsen die Mieten weit in die Höhe. Zweitens leiht die Bank in der Regel nur einen Teil der Investitionskosten und setzt voraus, dass der andere Teil als Eigenkapital vorhanden ist. Als Ausweg aus dem Dilemma bietet sich eine Abkürzung an, der Direktkredit (Nachrangdarlehen). Menschen, die das Projekt kennen und unterstützenswert finden, können Ersparnisse direkt bei der Haus-GmbH anlegen – ohne Umweg über die Bank, die ihre Kosten und Gewinnspanne bezahlt haben will. Das macht zwar einen Bankkredit in der Regel nicht überflüssig, aber eine ausreichende Zahl von zinsgünstigen Direktkrediten schließt die Finanzierungslücke und hält die Mieten auf erträglichem Niveau.

Lange haben wir mit zwei großen Hürden zu kämpfen gehabt, die unser Projekt sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene erheblich politischer machten, als ursprünglich geplant. Mittlerweile sind diese Stolpersteine - auch dank guter Lobbyarbeit - aus dem Weg geräumt.

Am 23.04.2015 wurde das Kleinanlegerschutzgesetz im Bundestag beschlossen. Im Vergleich zu der Fassung des Kabinettsbeschlusses vom November 2014 hat sich die Situation für uns und viele andere Initiativen der solidarischen Ökonomie erheblich verbessert. Das Engagement der "sozialen und gemeinützigen Initiativen" im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens und auch im Allgemeinen wurde während der Bundestagsdebatte übrigens ausdrücklich gelobt.

Am 28. April 2015 haben wir in einem offenen Gespräch zwischen dem 3Häuserprojekt, dem Mietshäuser Syndikat, der Stadt Freiburg und den Banken (L-Bank und Sparkasse) eine weitere Hürde genommen: Die L-Bank kann Förderkredite aus dem Landeswohnraumprogramm für die geplanten Mietwohnungen gewähren - unter bestimmten Bedingungen, die wir erfüllen, und natürlich vorbehaltlich der Prüfung und endgültigen Genehmigung durch den Vorstand der L-Bank nach Antragseingang!